Ob eine Garage eine Baugenehmigung braucht, entscheidet sich vor allem an zwei Werten: der Grundfläche und der mittleren Wandhöhe. Beide Grenzen legt jedes Bundesland in seiner eigenen Landesbauordnung fest – und die Unterschiede sind größer, als viele erwarten.

Wichtig vorab: Genehmigungsfrei bedeutet nicht vorschriftsfrei. Auch wenn Sie kein förmliches Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen, gelten weiterhin alle Vorgaben zu Abstandsflächen, Grenzbebauung und dem örtlichen Bebauungsplan. Diese Übersicht ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihres zuständigen Bauamts.

Die Grenzwerte im Überblick

BundeslandMax. GrundflächeMax. Wandhöhe
Baden-Württemberg50 m²3 m
Bayern50 m² (100 m² im Bebauungsplan)3 m
Berlin50 m²3 m
Brandenburg50 m² (100 m² im Bebauungsplan)3 m
Bremen50 m²3 m
Hamburg50 m²3 m
Hessen50 m² (inkl. Zufahrt max. 200 m²)3 m
Mecklenburg-Vorpommern30 m²3 m
Niedersachsen60 m²3 m
Nordrhein-Westfalen30 m²3 m
Rheinland-Pfalz50 m²3,20 m
Saarland36 m²3 m
Sachsen50 m²3 m
Sachsen-Anhalt50 m²3 m
Schleswig-Holstein50 m² (längste Seitenwand max. 9 m)3 m
Thüringen50 m²3 m

Stand: recherchiert Juli 2026, auf Basis der Landesbauordnungen nach den Reformen 2025 (u. a. Baden-Württemberg zum 28.06.2025 und Niedersachsen zum 01.07.2025 angehoben). Rechtsstand kann sich ändern – bitte vor dem Bau aktuell beim zuständigen Bauamt gegenprüfen.

Was hinter den Zahlen steckt

Die meisten Bundesländer bewegen sich in einem Korridor von 30 bis 50 m² zulässiger Grundfläche, Niedersachsen bildet mit 60 m² aktuell die großzügigste Regelung. Am strengsten sind Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern mit jeweils 30 m². Bei der Wandhöhe sind sich fast alle Länder einig: 3 Meter mittlere Wandhöhe ist der Standardwert, nur Rheinland-Pfalz erlaubt mit 3,20 m etwas mehr Spielraum.

Was ist die "mittlere Wandhöhe"?

Gemeint ist der Durchschnitt aus höchstem und niedrigstem Punkt der Außenwand. Bei einem Flachdach entspricht das schlicht der Wandhöhe. Bei einem Sattel- oder Pultdach wird zwischen Traufe und First gemittelt – wer knapp über der Grenze liegt, kann mit einer flacheren Dachneigung oft noch unter den Grenzwert kommen.

Bayern und Brandenburg: doppelte Grenze möglich

Eine Besonderheit gibt es in Bayern und Brandenburg: Liegt Ihr Grundstück innerhalb eines gültigen Bebauungsplans und die Garage entspricht dessen Festsetzungen, verdoppelt sich die genehmigungsfreie Grundfläche auf bis zu 100 m².

Schleswig-Holstein: zusätzliche Längenbeschränkung

Neben der Grundfläche gilt hier eine Besonderheit, die in den meisten anderen Ländern keine Rolle spielt: Die längste Seitenwand darf 9 Meter nicht überschreiten – auch wenn die Gesamtfläche noch innerhalb des Grenzwerts liegt.

Grenzbebauung: Wie nah darf die Garage an die Nachbargrenze?

Garagen genießen gegenüber anderen Gebäuden eine Sonderstellung: Sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen direkt an der Grundstücksgrenze stehen, ohne den sonst üblichen Grenzabstand von meist 3 Metern einzuhalten. Die konkreten Werte unterscheiden sich je nach Bundesland, bewegen sich aber meist in diesem Rahmen:

Was zusätzlich zur Landesbauordnung gilt

Selbst wenn Ihre Garage unter dem Grenzwert bleibt, entscheidet am Ende oft die Gemeinde mit: Ein Bebauungsplan kann eigene, teils strengere Vorgaben zu Höhe, Standort oder Gestaltung machen. Auch die sogenannte Grundflächenzahl (GRZ) spielt eine Rolle – sie legt fest, wie viel Fläche eines Grundstücks insgesamt versiegelt werden darf, und eine neue Garage zählt hier mit. Wer bereits nah an der zulässigen GRZ baut, sollte das vor der Planung prüfen.

Wichtig: Bauweise ändert nichts an der Genehmigungspflicht

Ob Stahl-Fertiggarage, Massivgarage oder Holzgarage – für die Frage der Genehmigungsfreiheit zählt ausschließlich Grundfläche, Wandhöhe und Standort, nicht das Baumaterial. Eine Stahlgarage wird also nach denselben Maßstäben beurteilt wie jede andere Bauweise.

Wir prüfen bei Ihrem Aufmaßtermin, ob Ihre geplante Garage in Ihrem Bundesland verfahrensfrei ist.

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